Selbstreflexionsbogen

Selbstreflexionsbogen

Selbstreflexionsbogen

Der Selbstreflexionsbogen hilft dir, einen Verdacht auf Gewalt zu ordnen, bevor du handelst: Was habe ich beobachtet, und was macht das mit mir? Er ist ein privates Arbeitsblatt. Du schreibst ihn für dich selbst, und was darin steht, bleibt bei dir — bis du ausdrücklich etwas anderes entscheidest.

Wo du den Selbstreflexionsbogen findest

Auf dem Dashboard liegt im Bereich Sicherheit die Kachel „Selbstreflexionsbogen". Die Seite sagt es selbst: „Dieser Bereich gehört ausschließlich dir — niemand sonst sieht deine Bögen, auch nicht Owner oder Administratoren." Mit „Neuen Bogen anlegen" beginnst du einen neuen; hast du noch keinen, steht dort „Noch keine Bögen" mit dem Knopf „Erster Bogen".

Wer den Selbstreflexionsbogen nutzen darf

Wer darf das: Jeder freigegebene Betreuer — eine bestimmte Rolle oder Qualifikation ist nicht nötig

Die Kachel hängt weder an einem Paket noch an einer Rolle und auch nicht an einer ausgewählten Freizeit.

Den Bogen ausfüllen

Der Bogen hat zwei Abschnitte. „Was ich beobachtet habe" sind sechs sachliche Fragen: der Anlass der Vermutung, wer was wann mitgeteilt hat, was du wahrgenommen hast, mit wem du dich ausgetauscht hast, ob es alternative Erklärungen gibt und was deine nächsten Schritte sind. „Was das mit mir macht" sind fünf persönliche Fragen: was die Beobachtungen bei dir auslösen, ob du widersprüchliche Gefühle hast, was du am liebsten tun würdest, was deiner Vermutung nach ohne Eingreifen passiert und was du dir für die betroffene Person wünschst. Die Angaben dieses zweiten Abschnitts bleiben nach dem Hinweis auf der Seite „in jedem Fall privat — sie werden nie in einen Vorgang übernommen, auch nicht bei einer Eskalation."

Du speicherst den Bogen und kannst ihn jederzeit mit „Bearbeiten" weiterschreiben. Mit „Als PDF herunterladen" bekommst du einen Ausdruck als persönliches Arbeitsdokument.

Wer deinen Bogen sehen darf

Wer darf das: Nur du als Verfasser — und erst nach deiner ausdrücklichen Freigabe zur Akte alle, die auf dem zugehörigen Krisenvorgang Leserecht haben

Ohne Freigabe sieht niemand sonst deinen Bogen, auch nicht als Hinweis darauf, dass es ihn gibt. Das gilt auch für Administratoren und Inhaber der Organisation und für Kinderschutzbeauftragte.

Den Bogen abschließen

Unter „Abschluss" hältst du fest, wie du die Lage nach dem Durchdenken einschätzt, mit „Einschätzung festhalten". Zur Wahl stehen drei Einschätzungen, und du kannst sie später ändern:

  • „Vermutung bestätigt" — du kannst daraus einen Krisenvorgang anlegen und entscheidest dabei einzeln, welche Angaben übernommen werden.
  • „Vermutung nicht bestätigt" — der Bogen wird abgeschlossen. Es entsteht kein Vorgang und niemand wird benachrichtigt. Du kannst den Bogen jederzeit löschen.
  • „Weiterhin unsicher" — der Bogen wird abgeschlossen, es entsteht kein Vorgang und niemand wird benachrichtigt. Du bekommst angezeigt, an wen du dich wenden kannst: die Kinderschutzbeauftragten deiner Organisation und den anonymen Meldeweg über „Anonym melden". Wie dieser Weg arbeitet, steht auf der Seite Beschwerde-Eingang.

Wer einen Krisenvorgang aus dem Bogen anlegen darf

Wer darf das: Nur du als Verfasser, und nur nach der Einschätzung „Vermutung bestätigt"

Mit „Vorgang anlegen" öffnest du die Seite „Aus dem Bogen einen Krisenvorgang machen". Dort entscheidest du zweimal getrennt:

  1. Was übernommen wird. Unter „Was übernommen werden kann" stehen die sechs sachlichen Angaben, alle vorausgewählt. Nimm den Haken weg, was nicht in die Akte soll. Die Texte in der „Vorfalldokumentation" kannst du anschließend umschreiben. Die fünf persönlichen Angaben stehen unter „Was in keinem Fall übernommen wird" nur zur Information.
  2. Ob dein Bogen selbst in die Akte kommt. Das ist die zweite Entscheidung, mit dem Haken „Ja, meinen Selbstreflexionsbogen als Ganzes zur Akte freigeben". Ohne den Haken bleibt der Bogen privat und du kannst ihn weiter löschen; die ausgewählten Angaben wandern trotzdem in die Akte.

Außerdem wählst du den Handlungsleitfaden und die Risikoeinschätzung des Vorgangs. Dafür muss oben eine Freizeit ausgewählt sein und deine Organisation einen aktiven Handlungsleitfaden haben — siehe Handlungsleitfäden. Mit „Vorgang anlegen" bestätigst du. Der Krisenvorgang wird dabei eskaliert: Die Kinderschutzbeauftragten der Freizeit werden benachrichtigt und bekommen Leserecht auf den Vorgang. Wie es im Krisenmanagement weitergeht, steht auf der Seite Krisenmanagement.

Die Freigabe zur Akte ist endgültig: Sie wird nicht zurückgenommen, und ein freigegebener Bogen lässt sich nicht mehr bearbeiten und nicht mehr löschen. Danach können alle den Bogen lesen, die auf diesem Vorgang leseberechtigt sind, und, wenn für den Vorgang ein externer Zugang gewährt wurde, auch die externe Fachkraft. Aus einem Bogen entsteht nur ein Krisenvorgang.

Tipp: Du musst den Bogen nicht in einem Zug ausfüllen. Speichere ihn zwischendurch und schließe ihn erst ab, wenn du die Lage wirklich einschätzen kannst.