Elterneinwilligung: Muster und Erlaeuterung
Stand: 22.08.2026. Dies ist das Formular, das die Plattform je Freizeit erzeugt — hier als leeres Muster zum Vorabpruefen. In der Anwendung entsteht daraus je Freizeit eine Fassung mit den Daten der Traegerorganisation, wahlweise leer zum Massendruck oder mit den Stammdaten des Kindes vorbereitet.
Zwei getrennte Einwilligungen
Das Formular fragt zwei voneinander unabhaengige Einwilligungen ab:
- Veroeffentlichung von Fotos (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO): die Traegerorganisation darf Fotos, die waehrend der Freizeit entstehen, zur Dokumentations- und Oeffentlichkeitsarbeit verwenden.
- Gesichtserkennung zur automatisierten Foto-Zuordnung (Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO): die biometrische Verarbeitung des Profilfotos, um aus den Lagerfotos eine personalisierte Foto-Uebersicht zu erstellen. Die Verarbeitung laeuft ausschliesslich lokal, die biometrischen Merkmale werden unmittelbar nach dem Lauf mehrfach ueberschrieben.
Beide Einwilligungen sind unabhaengig voneinander: eine Zustimmung zur einen ist keine Zustimmung zur anderen, und keine von beiden ist Voraussetzung fuer die Teilnahme an der Freizeit.
Widerruf
Die Belehrung nach Art. 7 Abs. 3 DSGVO steht im Formular bewusst vor den Einwilligungsbloecken, nicht im Kleingedruckten dahinter. Ein Widerruf wirkt fuer die Zukunft und laesst die Rechtmaessigkeit der bis dahin erfolgten Verarbeitung unberuehrt. Beim Widerruf der biometrischen Einwilligung werden die zugehoerigen Merkmale unverzueglich geloescht.
Wer unterschreibt
Bei minderjaehrigen Teilnehmern unterschreiben die gesetzlichen Vertreter (Art. 8 DSGVO). Betreuerinnen und Betreuer erteilen ihre eigene Einwilligung selbst im Profil (Art. 7 DSGVO) — dafuer ist dieses Formular nicht gedacht.
Nachweis
Die Traegerorganisation dokumentiert die unterschriebenen Einwilligungen (Art. 7 Abs. 1 DSGVO, Beweispflicht). Die Plattform erlaubt es, die unterschriebene Fassung als Scan zu hinterlegen, damit der Nachweis auffindbar bleibt.
Was dieses Formular ausdruecklich NICHT ist
Gesundheitsangaben (Allergien, Medikamente, Besonderheiten) sind kein Gegenstand dieses Einwilligungsformulars. Sie werden bei der Anmeldung als Pflichtangabe erhoben, weil eine Teilnahme ohne sie nicht verantwortbar waere — und eine „Einwilligung", ohne die das Kind nicht mitfahren kann, waere nicht freiwillig (Koppelungsverbot, Art. 7 Abs. 4 DSGVO). Eine Ankreuzfelder-Optik haette hier eine Freiwilligkeit vorgetaeuscht, die es nicht gibt.
Zustaendig fuer die Rechtsgrundlage der Verarbeitung von Gesundheitsangaben ist die jeweilige Traegerorganisation als Verantwortliche — sie weist sie in ihrer eigenen Datenschutzerklaerung aus. Sie ist nicht Gegenstand dieses Formulars.
Ebenso kein Gegenstand dieses Formulars: die Dokumentation im Rahmen des gesetzlichen Schutzauftrags fuer das Kindeswohl — sie ist Rechtspflicht und keine Einwilligungssache.
So nutzt ihr das Muster
Leerformular herunterladen, mit der eigenen datenschutzbeauftragten Person durchgehen, und in der Anwendung je Freizeit die ausgefuellte Fassung erzeugen.
Hinweis: Diese Seite ersetzt keine individuelle rechtliche Beratung. Die Verantwortlichkeit fuer die Verarbeitung liegt bei der Traegerorganisation.
Dieses Dokument gibt es zusätzlich als eigenständiges PDF — zur Weitergabe an eure datenschutzbeauftragte Person.
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