Beschwerde-Eingang

Beschwerde-Eingang

Beschwerde-Eingang

Kinder, Jugendliche und Eltern können sich über einen QR-Code anonym an eine Person ihres Vertrauens wenden. Der Beschwerde-Eingang ist der private Ort, an dem du als Empfänger diese Meldungen liest, beantwortest und bei Bedarf in einen Krisenvorgang überführst. Was dort steht, ist für dich bestimmt und für sonst niemanden sichtbar.

Wie eine Beschwerde zu dir kommt

Jede Freizeit hat einen QR-Code „Beschwerde / Sorgen". Du findest ihn in der Freizeitübersicht auf der Karte der Freizeit, mit dem Hinweis „Anonymer Code für Kinder & Eltern — im Camp auslegen." Über die Ecke des Codes lädst du einen Flyer zum Aushängen herunter.

Wer den Code scannt, braucht kein Konto. Die Seite fragt: „An wen möchtest du dich wenden?". Zur Auswahl stehen die Betreuer der Freizeit mit ihrer Rolle und, sofern in der Freizeit mindestens ein Kinderschutzbeauftragter eingetragen ist, die Wahl „Alle Kinderschutzbeauftragten". Die Seite rät ausdrücklich davon ab, bei einer Beschwerde gegen einen Betreuer genau diesen zu wählen. Danach schreibt die meldende Person ihr Anliegen; ihren Namen oder einen Kontakt kann sie freiwillig dazuschreiben.

Du wirst benachrichtigt: „Neue Beschwerde eingegangen" — ohne jeden Inhalt, nur mit dem Hinweis und einem Link in deinen Eingang.

Was „anonym" hier heißt

Zur Beschwerde selbst wird keine IP-Adresse und keine Gerätekennung gespeichert, und es gibt kein Konto, über das sich die Meldung zuordnen ließe. Das Anliegen und ein freiwillig angegebener Kontakt werden verschlüsselt gespeichert. Nach dem Absenden zeigt die Seite der meldenden Person einmalig einen Antwort-Code. Mit diesem Code liest sie später deine Antworten und kann weiterschreiben; wird der Code zehnmal falsch eingegeben, sperrt sich der Verlauf. Die Plattform benachrichtigt die meldende Person nicht von sich aus — sie sieht deine Antwort, wenn sie mit ihrem Code nachschaut.

Hat die meldende Person freiwillig einen Namen oder Kontakt angegeben, siehst du ihn in der Beschwerde unter „Kontakt der meldenden Person". Fehlt er, steht dort „Keine Kontaktangabe — anonyme Meldung."

Wo du den Eingang findest

Auf dem Dashboard liegt im Bereich Sicherheit die Kachel „Beschwerde-Eingang". Sie ist immer da, an kein Paket und keine Rolle gebunden — die Liste ist aber nur gefüllt, wenn dir oder, als Kinderschutzbeauftragtem, allen Kinderschutzbeauftragten der Freizeit eine Beschwerde gilt. Sonst steht dort „Aktuell sind keine Beschwerden an dich gerichtet."

Jede Zeile zeigt die Freizeit (bei einer Beschwerde an alle Kinderschutzbeauftragten stattdessen „An alle Kinderschutzbeauftragten"), das Datum, die Zahl der Nachrichten, den Stand und gegebenenfalls „Eskaliert (Krisenvorgang)". Der Stand ist „Offen", solange niemand geantwortet hat, und wechselt auf „In Bearbeitung", sobald du antwortest oder die Beschwerde eskalierst. Nach zehn Jahren zeigt die Zeile „Anonymisiert".

Wer eine Beschwerde sehen, beantworten und eskalieren darf

Wer darf das: Die Person, an die die Beschwerde gerichtet ist — bei einer Beschwerde an alle Kinderschutzbeauftragten diejenigen, die der Freizeit zugeordnet sind

Das gilt ohne Ausnahme: Auch Administratoren und Inhaber der Organisation sehen eine Beschwerde nicht, die nicht an sie gerichtet ist. Ein Betreuer, der nicht gewählt wurde, bekommt weder die Beschwerde noch einen Hinweis darauf.

Beschwerde beantworten

  1. Öffne die Beschwerde aus der Liste. Oben siehst du den Kontakt, falls einer angegeben wurde, darunter den Verlauf: Nachrichten der meldenden Person erscheinen links als „Anonyme:r Meldende:r", deine rechts als „Betreuer:in".
  2. Schreibe im Bereich „Antworten" deine Nachricht an die meldende Person und tippe auf „Antwort senden".

Schreibe so, dass die Antwort für sich allein steht: Du weißt nicht, ob und wann die Person nachschaut.

In einen Krisenvorgang eskalieren

Unter jeder Beschwerde steht der Bereich „An Kinderschutzbeauftragte:n eskalieren". Er legt einen Krisenvorgang an, wie er im Krisenmanagement beschrieben ist; den fachlichen Hintergrund erklärt die Seite zum Schutzauftrag nach § 8a.

  1. Wähle unter „Anzuwendender Handlungsleitfaden" einen aktiven Handlungsleitfaden deiner Organisation. Gibt es noch keinen aktiven, steht dort der Hinweis, zuerst einen anzulegen — siehe Handlungsleitfäden.
  2. Tippe auf „Eskalieren & Krisenvorgang anlegen".

Die Beschwerde bleibt dabei anonym: In den Krisenvorgang werden weder das Anliegen noch der Kontakt der meldenden Person kopiert, sondern nur ein Platzhalter mit der Nummer der Beschwerde. Die Beschwerde wird mit dem Krisenvorgang verknüpft und von da an als „Eskaliert (Krisenvorgang)" gezeigt; ein Knopf „Zum Krisenvorgang" führt dorthin. Eine Beschwerde lässt sich nur einmal eskalieren.

Wichtig: Die Eskalation aus der Beschwerde löst keine automatische Meldung an die Kinderschutzbeauftragten aus und vergibt ihnen keinen automatischen Zugriff auf den Krisenvorgang. Bei einer Beschwerde an alle Kinderschutzbeauftragten haben sie die Beschwerde ohnehin selbst bekommen; bei einer Beschwerde an eine einzelne Person erfahren sie nur, was du ihnen sagst. Sprich sie bei Bedarf selbst an.

Wer eine Beschwerde löschen darf

Wer darf das: Niemand

Beschwerden lassen sich nicht löschen — weder von dir noch von Administratoren oder Inhabern, und es gibt dafür weder einen Knopf noch eine Seite. Auch geschriebene Nachrichten lassen sich nachträglich nicht ändern.

Anonymisierung nach zehn Jahren

Zehn Jahre nach dem Eingang ersetzt die Plattform automatisch den Inhalt der Beschwerde und aller Nachrichten sowie den Kontakt durch einen Platzhalter mit dem Datum der Anonymisierung. Die Beschwerde selbst bleibt als Eintrag erhalten; du siehst sie weiter in der Liste als „Inhalt anonymisiert (10-Jahres-Frist)", die Seite bietet dann weder eine Antwort noch eine Eskalation an.

Tipp: Hänge den QR-Code „Beschwerde / Sorgen" dort auf, wo Kinder ungestört stehen bleiben können, und sage am ersten Abend, an wen sich die Meldungen richten können.