Technische und organisatorische Massnahmen (Art. 32 DSGVO)
Stand: 22.08.2026. Diese Übersicht wird bei Änderungen an den Maßnahmen mitgeführt.
Diese Übersicht fasst die vom Anbieter tatsächlich umgesetzten technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) gemäß Art. 32 DSGVO zusammen. Sie entspricht § 8 des Auftragsverarbeitungsvertrages, dessen vollständiger Wortlaut unter /avv-muster öffentlich einsehbar ist. Zur Weitergabe an eure datenschutzbeauftragte Person gibt es diese Übersicht zusätzlich als eigenständiges Dokument zum Herunterladen.
Vertraulichkeit
Verschlüsselung sensibler Felder
Personenbezogene Daten in den Kategorien Adress-, Gesundheits- und Krisendaten werden mit AES-256-GCM verschlüsselt gespeichert. Der Schlüssel liegt ausschließlich in der Serverkonfiguration, nicht im Quellcode.
Rollenbasierte Zugriffskontrolle
Zugriff auf personenbezogene Daten ist auf die jeweils zugehörige Organisation begrenzt; jede Aktion durchläuft eine eigene Berechtigungsprüfung.
Authentifizierung und Sitzungen
Passwort-Hashing, ein optionaler zweiter Faktor, serverseitig verwaltete Sitzungen und ein systemweiter Schutz gegen Cross-Site-Request-Forgery.
Integrität
Unveränderlicher Protokolltrail
Sicherheitsrelevante Vorgänge werden in einem Protokoll festgehalten, das nach dem Speichern nur noch lesbar ist; ein Löschversuch schlägt technisch fehl.
Weisungsbindung
Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen, entsprechend dem Auftragsverarbeitungsvertrag.
Verfügbarkeit
Sicherungskonzept
Ein Sicherungskonzept mit Zeitpunkt-Wiederherstellung und verschlüsselter Ablage auf getrenntem Speicher, mit regelmäßigen Wiederherstellungsproben.
Hosting-Standort
Hosting in einem Rechenzentrum in Deutschland innerhalb der Europäischen Union. Keine Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer.
Biometrische Daten
Einmalige Verarbeitung je Lauf
Biometrische Merkmale werden nur im Rahmen eines einzelnen Erkennungslaufs verarbeitet und danach sofort gelöscht; eine dauerhafte Speicherung findet nicht statt.
Mehrfaches Überschreiben
Beim Löschen wird nach BSI-Empfehlung mehrfach überschrieben, um eine Wiederherstellung auszuschließen.
Technische Isolation
Der Gesichtserkennungsdienst ist ausschließlich lokal erreichbar; externer Netzwerkzugriff ist durch Firewall-Regeln gesperrt.
Belastbarkeit
Fehlerprotokollierung und Überwachung
Fehler werden serverseitig protokolliert; Systemzustand und Sicherungsstand werden regelmäßig geprüft.
Regelmäßige Überprüfung
Die Maßnahmen werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst (Art. 32 Abs. 1 lit. d DSGVO).
Hinweis: Diese Übersicht ersetzt keine individuelle rechtliche Beratung. Sie beschreibt den Stand der eingesetzten Software; die Verantwortlichkeit für die Verarbeitung liegt bei der Trägerorganisation.
Dieses Dokument gibt es zusätzlich als eigenständiges PDF — zur Weitergabe an eure datenschutzbeauftragte Person.
Als PDF herunterladen