datenschutz
1. Verantwortlicher
Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und anderer nationaler Datenschutzgesetze sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist:
Julian Müller – DeSourCeDev
Eisenbahnstraße 42, 79423 Heitersheim
E-Mail: info@desourcedev.de
Hinweis zur Rollenverteilung: Soweit Trägerorganisationen Daten ihrer Teilnehmer in der Plattform erfassen (insbesondere Stammdaten, Adressdaten, Gesundheitsdaten, Foto- und Krisendaten), ist die jeweilige Trägerorganisation Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO; wir verarbeiten diese Daten als Auftragsverarbeiter gemäß Art. 28 DSGVO auf Weisung und im Auftrag der Trägerorganisation. Für Daten von Plattform-Besuchern, Trägerkonten und unsere eigene Geschäftstätigkeit (z. B. Abrechnung) sind wir Verantwortlicher.
2. Zweck der Datenverarbeitung
Die über diese Plattform erhobenen personenbezogenen Daten werden für folgende Zwecke verarbeitet:
- Freizeitverwaltung: Organisation und Durchführung von Jugendfreizeiten und Ferienlagern.
- Teilnehmerverwaltung: Registrierung, Verwaltung und Betreuung von Teilnehmern inkl. An-/Abreise, Ausgehvorgänge, Anwesenheitskontrolle und Kursplanung.
- Betreuer-Konten: Registrierung und Verwaltung von Betreuern, Rollen- und Rechteverwaltung, Juleica-Verwaltung.
- Krisenmanagement: Dokumentation und Bearbeitung von Krisenvorgängen gemäß § 8a SGB VIII inkl. Handlungsleitfäden und Eskalationsstufen.
- Gästeregistrierung: Erfassung von Gästen auf Freizeiten für Sicherheits- und Organisationszwecke.
- Abrechnungen: Erstellung und Verwaltung von Betreuer- und Fahrdienstverträgen.
- Quiz & Aktivitäten: Durchführung von interaktiven Quizzen und Aktivitäten während der Freizeit.
- Küchendienst: Planung und Verwaltung von Küchendiensten.
- Rückmeldungen: Erfassung von Feedback der Teilnehmer und Betreuer.
3. Rechtsgrundlage
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage folgender Rechtsgrundlagen:
- Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung): Die Verarbeitung ist erforderlich für die Erfüllung des Vertrags über die Teilnahme an einer Jugendfreizeit bzw. die Betreuertätigkeit.
- Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (Berechtigtes Interesse): Die Verarbeitung ist zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich, insbesondere zur Gewährleistung der Sicherheit der Teilnehmer, für die Nachtwachen- und Strandwachendokumentation sowie für die Ausleihe von Gegenständen.
- Art. 9 Abs. 2 lit. c DSGVO (Schutz lebenswichtiger Interessen) + Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung) für Gesundheitsdaten: Soweit die Trägerorganisation (Veranstalter der Freizeit) Gesundheitsdaten (Allergien, Medikamente, sonstige medizinische Besonderheiten) ihrer Teilnehmer in der Plattform erfasst, verarbeiten wir diese im Auftrag und auf Weisung der Trägerorganisation (Art. 28 DSGVO). Die Verarbeitung ist zur sicheren Betreuung der minderjährigen Teilnehmer während der Freizeit unerlässlich (Schutz lebenswichtiger Interessen, Art. 9 Abs. 2 lit. c DSGVO) und Bestandteil der Anmeldung als Vertrag zur Teilnahme (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Aus diesem Grund handelt es sich nicht um eine opt-in Einwilligung im Sinne von Art. 9 Abs. 2 lit. a, sondern um eine operative Pflichtangabe — eine Teilnahme ohne sicherheitsrelevante Gesundheitsangaben ist nicht möglich (Koppelungsverbot Art. 7 Abs. 4 DSGVO greift damit nicht).
- Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO (Rechtliche Verpflichtung): Die Verarbeitung im Rahmen des Krisenmanagements erfolgt zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen, insbesondere gemäß § 8a SGB VIII (Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung).
- Art. 88 DSGVO i.V.m. § 26 Abs. 1 BDSG (Beschäftigtendatenverarbeitung): Soweit Betreuer:innen Aufwandsentschädigungen über die Plattform abrechnen, verarbeiten wir die dafür notwendigen Daten als Auftragsverarbeiter im Auftrag des Trägers. Es handelt sich um ehrenamtliche Tätigkeit; die Aufwandsentschädigungen werden im Rahmen der Ehrenamtspauschale (§ 3 Nr. 26a EStG, 840 €/Jahr) bzw. der Übungsleiterpauschale (§ 3 Nr. 26 EStG, 3.000 €/Jahr) gewährt und sind insoweit steuer- und sozialabgabenfrei. Die Plattform erhebt daher weder Sozialversicherungsnummern noch Steuer-Identifikationsnummern der Betreuer:innen.
3.1 Nachweis und Dokumentation der Einwilligungen
Für jede einwilligungsbasierte Verarbeitung (Foto-Veröffentlichung, Gesundheitsdaten, Kinderschutz-Dokumentation) stellt die Plattform den Trägern ein druckbares Einwilligungsformular mit Widerrufsbelehrung gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO zur Verfügung. Eltern bzw. gesetzliche Vertreter unterzeichnen das Formular analog; die Träger speichern den unterzeichneten Scan zum Nachweis gemäß Art. 7 Abs. 1 DSGVO (Beweispflicht der einholenden Stelle).
Jede Erfassung einer dokumentierten Einwilligung wird in einem unveränderbaren Audit-Log festgehalten. Der Widerruf einer Einwilligung kann jederzeit gegenüber dem Träger formlos erklärt werden und führt zur unverzüglichen Einstellung der entsprechenden Verarbeitung.
4. Kategorien personenbezogener Daten
4.1 Teilnehmer
Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Adresse, Kontaktdaten, Notfallkontakte, Gesundheitsinformationen (Allergien, Medikamente, Besonderheiten), Foto, Ausgehberechtigungen, Anwesenheitsdaten, Kurszuordnungen, Küchendiensteinteilungen.
Adressdaten und Gesundheitsdaten werden in der Datenbank verschlüsselt gespeichert (AES-256-GCM, siehe § 9).
4.2 Betreuer:innen
Plattform-Stammdaten (Account): Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Profilbild, Juleica-Daten (Nummer, Ablaufdatum), Organisationszugehörigkeit, Rollen und Berechtigungen. Für diese Account-Daten ist die Plattform Verantwortlicher (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO — Vertragserfüllung mit dem registrierten Nutzer).
Operative Tätigkeitsdaten: Anwesenheits- und Aufgabenzuordnungen, Lager-/Freizeit-Zuordnungen, Aufwandsentschädigungs-Abrechnungen (Datum, Stunden bzw. Tagessätze, Betrag, IBAN für Auszahlung). Diese operativen Daten verarbeiten wir im Auftrag des jeweiligen Trägers (Art. 28 DSGVO); Verantwortlicher ist insoweit der Verein, der die Freizeit durchführt.
Keine SV-Nummer, keine Steuer-ID: Da Aufwandsentschädigungen im ehrenamtlichen Umfeld im Rahmen der Ehrenamtspauschale (§ 3 Nr. 26a EStG, 840 €/Jahr) bzw. der Übungsleiterpauschale (§ 3 Nr. 26 EStG, 3.000 €/Jahr) bis zur jeweiligen steuer- und sozialabgabenfreien Höchstgrenze gewährt werden, erhebt die Plattform weder Sozialversicherungsnummern noch Steuer-Identifikationsnummern der Betreuer:innen. Sollte ein Träger eine darüber hinausgehende vergütete Tätigkeit anstreben, erfolgt dies außerhalb dieser Plattform — die dafür notwendigen steuerrechtlichen Datenflüsse werden hier weder erhoben noch übermittelt.
Rechtsgrundlage Beschäftigtendaten: Art. 88 DSGVO i.V.m. § 26 Abs. 1 Satz 1 BDSG für die Abrechnungs- und Tätigkeitsdaten; Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO für die Stamm-Account-Daten. Aufbewahrung: siehe Abschnitt 6.
4.3 Kontaktpersonen
Name, Telefonnummer, Beziehung zum Teilnehmer (Notfallkontakte und Erziehungsberechtigte).
4.4 Gäste
Name, Besuchsgrund, Besuchsdatum, zugehörige Freizeit.
5. Empfänger der Daten
- Hosting-Anbieter: Die Plattform wird bei der netcup GmbH (Firmensitz: Daimlerstraße 25, 76185 Karlsruhe, Deutschland) betrieben; das Rechenzentrum befindet sich in Nürnberg, Deutschland. Ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO liegt vor.
- Zahlungsdienstleister (Mollie): Für die Zahlungsabwicklung der Rechnungen an die Organisationen nutzen wir den Dienst Mollie (Mollie B.V., Keizersgracht 126, 1015 CW Amsterdam, Niederlande). Bei der Durchführung von Zahlungen werden die hierfür erforderlichen Daten (Rechnungsnummer und Betrag) an Mollie übermittelt; die Zahlungsdaten selbst (Kreditkartendaten bzw. Kontodaten bei einer SEPA-Überweisung) werden auf der Zahlungsseite von Mollie eingegeben. Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung). Mollie verarbeitet Zahlungsdaten eigenverantwortlich. Es gelten die Datenschutzbestimmungen von Mollie.
- Bot-Schutz (Cloudflare Turnstile): Zum Schutz vor automatisierten Zugriffen setzen wir Cloudflare Turnstile ein. Dabei können technische Daten (IP-Adresse, Browserinformationen) an Cloudflare, Inc. (USA) übermittelt werden. Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse an der Sicherheit der Plattform). Cloudflare ist unter dem EU-U.S. Data Privacy Framework zertifiziert.
- E-Mail-Versand: Für den Versand von E-Mails (Registrierung, Benachrichtigungen) nutzen wir einen SMTP-Dienst. Ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) liegt vor.
Eine Weitergabe an sonstige Dritte erfolgt nicht, es sei denn, es besteht eine gesetzliche Verpflichtung (z. B. auf Anordnung von Behörden).
6. Speicherdauer
- Teilnehmerdaten: Gemäß der organisationsspezifischen Aufbewahrungsfrist (mindestens 10 Jahre nach Ende der Freizeit). Danach werden die Daten automatisch anonymisiert.
- Betreuer:innen — Account-Stammdaten: Bis zur Löschung des Betreuer-Kontos durch den Nutzer oder die Organisation. Bei der Löschung werden die personenbezogenen Daten des Kontos anonymisiert. Der Name bleibt in Nachweisen erhalten, die der Verein führt – insbesondere im Prüfprotokoll und in der Kinderschutz-Dokumentation –, und zwar so lange, wie der jeweilige Nachweis aufbewahrt wird.
- Betreuer:innen — Abrechnungs- und Belegdaten: 10 Jahre gemäß § 257 HGB ab Ende des Kalenderjahres, in dem die Abrechnung erstellt wurde (handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungspflicht).
- Betreuer:innen — sonstige Tätigkeitsdaten (Anwesenheiten, Zuordnungen, Aufgaben): bis zu 3 Jahre nach Ende der Tätigkeit gemäß regelmäßiger Verjährungsfrist (§ 195 BGB), anschließend unwiderrufliche Löschung.
- Gästedaten: 10 Jahre nach dem Besuchsdatum.
- Krisenvorgänge: Unbegrenzte Aufbewahrung aufgrund gesetzlicher Dokumentationspflichten (§ 8a SGB VIII). Die Daten können bei berechtigtem Interesse auf Antrag eingeschränkt werden.
7. Rechte der Betroffenen
Betroffene Personen haben folgende Rechte:
- Auskunftsrecht (Art. 15 DSGVO): Sie haben das Recht, Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten.
- Berichtigungsrecht (Art. 16 DSGVO): Sie haben das Recht, unrichtige Daten berichtigen zu lassen.
- Löschungsrecht (Art. 17 DSGVO): Sie haben das Recht, die Löschung Ihrer Daten zu verlangen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
- Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO): Sie haben das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten zu verlangen.
- Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO): Sie haben das Recht, Ihre Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten.
- Widerspruchsrecht (Art. 21 DSGVO): Sie haben das Recht, der Verarbeitung Ihrer Daten zu widersprechen, soweit diese auf Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO basiert.
- Beschwerderecht (Art. 77 DSGVO): Sie haben das Recht, sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde zu beschweren.
Zur Ausübung Ihrer Rechte wenden Sie sich bitte an den oben genannten Verantwortlichen.
9. Datensicherheit
Zum Schutz Ihrer personenbezogenen Daten setzen wir folgende technische und organisatorische Maßnahmen ein:
- Verschlüsselung sensibler Daten (AES-256-GCM in der Datenbank): Adressdaten (Straße, PLZ, Ort, Geburtsort), Gesundheitsdaten (medizinische Besonderheiten), Krisenvorgangs-Daten (Vorgangs-Beschreibungen, Beteiligten-Listen, Notizen, Verlaufsschritte und nachträgliche Ergänzungen) sowie Server-Zugangsdaten zu externen Speichern werden mit AES-256-GCM (Galois-Counter-Mode) verschlüsselt in der Datenbank gespeichert.
- Transportverschlüsselung: Sämtliche Datenübertragungen zwischen Browser und Server erfolgen über HTTPS/TLS.
- Zugriffskontrolle: Rollenbasiertes Berechtigungssystem mit Organisations- und Freizeitbindung; jeder Zugriff erfordert eine authentifizierte Sitzung.
- Unveränderbares Audit-Logging: Sicherheitsrelevante Aktionen werden in einem manipulationssicheren Audit-Log dokumentiert. Audit-Einträge sind nach Erstellung weder änderbar noch löschbar (technische Sperre auf Anwendungsebene). Dies gewährleistet eine lückenlose Nachweisbarkeit gemäß Art. 32 DSGVO.
- Automatische Anonymisierung nach Aufbewahrungsfrist: Teilnehmerdaten werden nach Ablauf der organisationsspezifischen Aufbewahrungsfrist automatisch anonymisiert.
- Archiv-Schreibschutz: Abgelaufene Freizeiten werden automatisch in einen Schreibschutzmodus versetzt, um unbeabsichtigte nachträgliche Änderungen zu verhindern.
- Offline-Verfügbarkeit kritischer Listen: Träger können jederzeit eine vollständige Offline-Mappe (Notfallkontakte, medizinische Besonderheiten, Ausgehberechtigungen, Betreuer-Kontakte, §8a-Krisen-Eskalation) pro Freizeit als druckbare PDF mit Generierungs-Timestamp exportieren. Damit bleibt die operative Sicherheit auch bei vorübergehender Nichtverfügbarkeit der Plattform gewährleistet — der Träger kann seiner Mitwirkungs- und Aufsichtspflicht ohne Online-Zugriff nachkommen.
Stand: Oktober 2026 (Zwischenspeicher der Poolaktionen, Name in Nachweisen nach Kontolöschung)
Sichtbarkeit im Betreuerteam
Betreuerinnen und Betreuer, die derselben Freizeit zugeordnet sind, sehen in einer teaminternen Übersicht die folgenden Daten anderer Betreuerinnen und Betreuer dieser Freizeit:
- Name
- Profilfoto (sofern hinterlegt)
- Zugewiesene Rollen
- Qualifikationen (Juleica und Erste-Hilfe-Nachweis, jeweils mit Gültigkeitsstatus)
- E-Mail-Adresse
- Telefonnummer, sofern selbst hinterlegt
- Erfasster Anwesenheitszeitraum innerhalb der Freizeit
Empfängerkreis: Diese Daten sind ausschließlich für die anderen Betreuerinnen und Betreuer derselben Freizeit sichtbar — nicht organisationsweit, nicht öffentlich und nicht für Teilnehmende oder deren Erziehungsberechtigte.
Zweck: Die Sichtbarkeit dient der gegenseitigen Erreichbarkeit und Zuordnung im Camp und ist Voraussetzung für eine funktionierende Aufsichtsführung.
Rechtsgrundlage: Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage des berechtigten Interesses nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für diese teaminterne Sichtbarkeit wird keine gesonderte Einwilligung eingeholt und es besteht daher kein Widerrufsrecht im Sinne einer Einwilligung.
Freiwilligkeit: Profilfoto und Telefonnummer werden nur angezeigt, wenn sie von der jeweiligen Person selbst hinterlegt wurden. Wer kein Profilfoto hochlädt, erscheint stattdessen mit Initialen; wer keine Telefonnummer einträgt, erscheint ohne Telefonzeile.
Ausdrücklich nicht sichtbar: Der Status einer Führungszeugnisprüfung wird dem Betreuerteam in dieser Übersicht nicht angezeigt. Diese Prüfung bleibt in einem eigenständigen, nach dem Vier-Augen-Prinzip geführten Modul gekapselt und ist ausschließlich autorisierten Administratorinnen und Administratoren zugänglich.
Verpflegungsplanung im Küchendienst
Der Zweck „Küchendienst" ist in dieser Erklärung bereits genannt und umfasste bisher die Diensteinteilung — wer wann Küchendienst hat. Ergänzend verarbeiten wir für die Verpflegungsplanung die Ernährungsangaben und die medizinischen Besonderheiten der an dem jeweiligen Freizeittag anwesenden Teilnehmenden. Das ist eine Präzisierung des bestehenden Zwecks, kein neu hinzukommender Zweck; die Rechtsgrundlage für diese Gesundheitsdaten ist bereits im Abschnitt „Rechtsgrundlage" dieser Erklärung ausgewiesen.
Empfängerkreis: Der Empfängerkreis ist unverändert — es sehen dieselben Betreuerinnen und Betreuer derselben Freizeit dieselben Daten wie bisher schon an anderer Stelle der Anwendung. Kein neuer Kreis, nicht organisationsweit, nicht öffentlich. Grund: Springt kurzfristig eine andere Person für den eingeteilten Küchendienst ein, muss sie eine Allergie oder medizinische Besonderheit sehen können, um sicher verpflegen zu können.
Detailtiefe: Ernährungsangaben werden für die Küche aggregiert und ohne Namen dargestellt (z. B. Anzahl vegetarisch/vegan als Sammelliste). Medizinische Angaben werden dagegen namentlich dargestellt, weil eine anonymisierte Allergieangabe im Küchenbetrieb nutzlos und damit gefährlich wäre.
Ausdrucke: Der Aushang für den Speisesaal enthält keine personenbezogenen Angaben. Personenbezogene Angaben (Kopfzahlen, Ernährungs- und medizinische Angaben) stehen ausschließlich auf dem separaten Dienstblatt. Dieses Dienstblatt wird nicht ausgehängt und ist nach Gebrauch zu vernichten.
Präzisierung: Rechtsgrundlage der Gesundheitsangaben
Die laufende vorbeugende Verarbeitung der Gesundheitsangaben Ihres Kindes (Speiseplanung, Einkauf, Küchendienst, Ausflüge und Ausgänge) beruht auf Ihrer ausdrücklichen Einwilligung nach Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO, zusätzlich zu Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO für das zugrundeliegende Vertragsverhältnis.
Im akuten Notfall — etwa zur Information des Rettungsdienstes — beruht die Verarbeitung auf Art. 9 Abs. 2 lit. c DSGVO (Schutz lebenswichtiger Interessen). Der bereits an anderer Stelle dieser Erklärung genannte Verweis auf lit. c bleibt damit richtig; er wird durch diesen Abschnitt eingeordnet, nicht ersetzt.
Ihre Einwilligung ist jederzeit mit Wirkung für die Zukunft formlos widerruflich (Art. 7 Abs. 3 DSGVO). Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt davon unberührt.
Was der Widerruf bewirkt: Die Angaben werden aus den vorbeugenden Ansichten (Küchendienst-/Essensplanung, Teilnehmerlisten, Detailtexte) entfernt. Die Freizeitleitung wird darüber unterrichtet und entscheidet über die weitere Teilnahme, weil eine sichere Aufsichtsführung ohne diese Angaben nicht gewährleistet werden kann. Für den akuten Notfall bleibt die Verarbeitung nach Art. 9 Abs. 2 lit. c DSGVO zulässig und vom Widerruf nicht erfasst.
Aufbewahrung von Krisenvorgängen
Dokumentationen zu Krisenvorgängen (§ 8a SGB VIII) bewahren wir grundsätzlich 30 Jahre auf, gerechnet ab dem Abschluss des Vorgangs — ist kein Abschluss erfasst, ab dem Zeitpunkt der Meldung. Grund: Ansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder Freiheit verjähren nach § 199 Abs. 2 BGB in 30 Jahren ab dem schädigenden Ereignis, ohne Rücksicht auf Kenntnis; eine Dokumentation, die vorher vernichtet wird, fehlt dem Träger im Ernstfall.
Warum ereignisbezogen und nicht personenbezogen: Die Frist knüpft an den Vorgang an, nicht an das Geburtsdatum einer beteiligten Person. Die Beteiligten werden als Freitext erfasst; eine Frist ab einem Geburtsdatum wäre für diese Verarbeitung nicht bestimmbar, und eine Angabe, die Berechenbarkeit behauptet, die es nicht gibt, wäre gegenüber einer prüfenden Aufsicht schlechter als gar keine Frist.
Daten betroffener Teilnehmer: Ein Krisenvorgang kann die Teilnehmer benennen, die er betrifft. Deren Teilnehmerdaten werden bis zum Ablauf dieser 30 Jahre nicht anonymisiert, auch wenn die vom Träger festgelegte Aufbewahrungsfrist vorher endet. Benennt der Vorgang niemanden, gilt das für alle Teilnehmer der betreffenden Freizeit. Danach gilt wieder die Aufbewahrungsfrist des Trägers.
Vorbehalt: Soweit den Träger im Einzelfall eine längere gesetzliche oder vertragliche Aufbewahrungspflicht trifft — etwa über eine Leistungs- und Entgeltvereinbarung im Anwendungsbereich des § 9b Abs. 2 SGB VIII — gilt diese vorrangig.
Für die Dokumentation des Vorgangs selbst wird diese Frist dokumentiert und nicht durch einen automatisierten Löschvorgang durchgesetzt.