Datenschutz & Compliance

Datenexport, Vertragsende und Fortbestand

Stand: 26.08.2026. Diese Seite beantwortet eine Frage, die bei einem Einzelunternehmen jeder Traeger stellt: was passiert mit euren Daten und mit dem Weiterbetrieb der Plattform, wenn der Anbieter ausfaellt. Sie sagt nur zu, was tatsaechlich gedeckt ist — weder mehr noch weniger.

Datenexport

Der strukturierte Datenexport ist eine Eigenschaft dieser Software, keine Absichtserklaerung: die Plattform exportiert eure Daten strukturiert, jederzeit waehrend der Vertragslaufzeit, ohne Zutun des Anbieters. Das ist heute schon so.

Uebergangsfrist

Nach Vertragsende oder ab Bekanntgabe einer Betriebseinstellung steht euch ein Exportfenster von 90 Tagen zur Verfuegung, innerhalb dessen ihr eure Daten weiterhin ueber die Exportfunktion der Plattform sichern koennt. Dieselbe Frist steht in den Allgemeinen Geschaeftsbedingungen und im Auftragsverarbeitungsvertrag — sie ist vertraglich, nicht nur redaktionell.

Fortbestand der Software

Fuer den Fall einer Betriebseinstellung sagt der Anbieter verbindlich zu, den Quellcode der Plattform unter der GNU Affero General Public License, Version 3.0 (AGPL-3.0) offenzulegen, damit ein Weiterbetrieb durch euch oder Dritte moeglich bleibt. Diese Zusage ist vertraglich bindend, nicht lediglich beabsichtigt.

Wie die Offenlegung ausgeloest wird

Eine Zusage, die im Ernstfall jemand von Hand einloesen muss, ist genau dann wertlos, wenn der Ernstfall eintritt. Deshalb ueberwacht ein automatischer Waechter die Erreichbarkeit der Plattform. Er laeuft ausserhalb der eigenen Infrastruktur — derselbe Ausfall, der die Plattform trifft, soll ihn nicht mit treffen.

Antwortet die Plattform 90 Tage lang durchgehend nicht, laeuft eine Rueckfragefrist von 30 Tagen an, die dem Anbieter Gelegenheit zur Reaktion gibt. Bleibt auch sie unbeantwortet, folgt eine Karenzzeit von 30 Tagen. Erst danach wird der Quellcode unter der oben genannten Lizenz offengelegt. Zwischen dem ersten unbeantworteten Tag und der Offenlegung liegen damit 150 Tage.

Was diese Seite nicht zusagt

Diese Seite sagt keine Hinterlegung des Quellcodes bei einer dritten Stelle zu — eine solche Hinterlegung wurde bewusst abgewogen und wegen der laufenden Kosten nicht gewaehlt.

Der Waechter erkennt einen Ausfall daran, dass die Plattform nicht mehr antwortet. Er erkennt nicht den Fall, dass die Plattform weiter antwortet, waehrend faktisch niemand mehr an ihr arbeitet. Ein laufender Server ohne Betrieb dahinter loest nichts aus — diese Luecke wird hier benannt, statt sie zu uebergehen.

Und der Waechter laesst sich abschalten: wer Schreibzugriff auf das Repository der Plattform hat, kann ihn anhalten. Die Zusage auf dieser Seite ist damit so stark wie die Selbstbindung des Anbieters, nicht staerker. Was sie traegt, ist die vertragliche Bindung aus dem Abschnitt oben — der Waechter sorgt lediglich dafuer, dass sie nicht daran scheitert, dass niemand mehr da ist, der sie einloest.

Sicherung und Wiederherstellbarkeit

Wie eure Daten waehrend der Vertragslaufzeit technisch gesichert werden, beschreibt die TOM-Uebersicht nach Art. 32 DSGVO.

Hinweis: Diese Seite ersetzt keine individuelle rechtliche Beratung. Massgeblich sind die vertraglichen Regelungen in den Allgemeinen Geschaeftsbedingungen und im Auftragsverarbeitungsvertrag.