Gesichtserkennung: aktiv zugestimmt statt voreingestellt
Stand: 21.08.2026. Diese Seite beschreibt den tatsächlich implementierten Zustand der Gesichtserkennungs-Funktion und wird bei Änderungen an der Funktion mitgeführt.
Kurzfassung
Die Gesichtserkennung ist eine Funktion, die erst nach ausdrücklicher Zustimmung läuft: Voraussetzung der Verarbeitung ist eine aktive Zustimmung (Opt-in), keine Widerspruchsmöglichkeit gegen eine bereits laufende Verarbeitung. Sie ist in jeder neu angelegten Freizeit und für jedes neu angelegte Betreuerkonto ausgeschaltet.
Vier voneinander unabhängige Bedingungen
Damit auch nur ein biometrisches Merkmal berechnet wird, müssen alle vier der folgenden Bedingungen gleichzeitig erfüllt sein:
- Die Paketstufe „Pro". In den Stufen Standard und Plus ist die Funktion nicht vorhanden — nicht ausgeblendet, sondern nicht auslösbar.
- Ein manuell eingerichteter Bildspeicher-Zugang (Nextcloud: Benutzername, Passwort und Ordner-URL). Fehlt eine dieser drei Angaben, lässt sich der Lauf nicht starten.
- Die Einwilligung des einzelnen Betreuers, die er selbst in seinem Profil erteilt (Art. 7 DSGVO). Der gespeicherte Ausgangswert jedes neuen Kontos ist „nein"; niemand kann sie für eine andere Person setzen.
- Die Einwilligung der Erziehungsberechtigten je Teilnehmer, mit dem Geltungsbereich „biometrische Verarbeitung" (Art. 9 Abs. 2 lit. a i. V. m. Art. 8 DSGVO). Sie muss aktiv und nicht widerrufen sein; ein Widerruf ist jederzeit mit Wirkung für die Zukunft möglich (Art. 7 Abs. 3 DSGVO).
Die vier Bedingungen wirken zusammen, nicht wahlweise. Fehlt eine einzige der vier Bedingungen, findet keine biometrische Verarbeitung statt — sie wird nicht eingeschränkt, sie unterbleibt vollständig.
Was mit den biometrischen Merkmalen geschieht
Ein Lauf umfasst Erkennung, Zuordnung und sofortige Löschung; es gibt keine dauerhafte Speicherung biometrischer Templates. Beim Löschen wird nach BSI-Empfehlung mehrfach überschrieben. Die Verarbeitung läuft ausschließlich lokal auf dem eigenen Server, ohne externen Dienst und ohne Übermittlung in ein Drittland.
Wenn eure Trägerorganisation die Funktion nicht will
Dann bleibt sie aus, ohne dass jemand etwas abschalten muss — der Ausgangszustand ist bereits der sichere Zustand. Für einen Datenschutzbeauftragten heißt das: die Funktion ist bewertbar, ohne sie zu aktivieren.
Hinweis: Diese Seite ersetzt keine individuelle rechtliche Beratung. Die Verantwortlichkeit für die Verarbeitung liegt bei der Trägerorganisation.